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01
Mär
12

Keine zusätzliche Bürokratie bei Dienstleistungskonzessionen

Zur heutigen Plenardebatte über den EU-Vorschlag zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae:

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Die Bundesregierung muss ein klares Signal zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge geben. Sie soll sich im Europäischen Rat gegen eine bürokratische Verrechtlichung der Dienstleistungskonzessionen einsetzen. Eine EU-Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist nicht notwendig. Es bestehen keine schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen oder Marktabschottungen bei der Daseinsvorsorge der Kommunen. Die EU-Kommission hat dies auch nicht nachgewiesen. Trotzdem soll Unternehmen und Verwaltung jetzt unnötig zusätzliche Bürokratie aufgebürdet werden. Das lehnen wir ab, denn die vorgeschlagenen Regelungen greifen in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein und beschneiden deren Gestaltungsfreiheit.

Der vorgelegte Vorschlag der Kommission geht außerdem weit über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hinaus und führt hinsichtlich der vorgeschlagenen technischen Spezifikationen, Auswahlkriterien, Vergabekriterien und Veröffentlichungserfordernissen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand. Zudem sind aber auch die vorgesehenen Schwellenwerte angesichts der langen Laufzeiten von Dienstleistungskonzessionen deutlich zu niedrig und sollen auch die voraussichtlichen Einnahmen und die vom Konzessionsgeber zu zahlenden Beiträge erfassen. Diese Definition beschwört Rechtsunsicherheiten herauf und öffnet Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor. Das gilt auch für die Definition der Laufzeit. Insgesamt würde die Verwendung von Dienstleistungskonzessionen deutlich erschwert.